Ballettpädagogik nach der Borrmann - Methodik®
 


Gemeinnützigkeit


Der BBB e.V. dient ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO.

Die Satzungszwecke des BBB e.V. entsprechen § 52 Abs. 2 Nr. 5 und 7 AO.

Der BBB e.V. als Körperschaft, ist berechtigt, für Spenden, die ihr zur Verwendung für die Zwecke

- Förderung von Kunst und Kultur, sowie 

- Förderung der Erziehung

zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (§ 50  Abs. 1 EStDV) auszustellen.